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Bad

Barrierefreies Bad: Zuschüsse und Förderung 2026

Waschtisch mit Unterschrank und Armatur in einem hellen Bad
  • Ratgeber · Barrierefreies Bad
  • Lesezeit: ca. 8 Min.
  • Aktualisiert: Oktober 2026

Ein barrierefreies oder barrierearmes Bad macht den Alltag sicherer und hilft, möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Der Umbau ist allerdings oft eine größere Investition. Gut zu wissen: Es gibt Zuschüsse und Förderkredite. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Förderwege es gibt, welche Beträge möglich sind, welche Maßnahmen typischerweise gefördert werden und in welcher Reihenfolge du vorgehen solltest.

Auf einen Blick
  • Pflegekasse: Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme bei Pflegegrad 1 bis 5, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 € insgesamt.
  • KfW-Zuschuss 455-B: 2026 neu gestartet, die Mittel sind seit 30. Juli 2026 ausgeschöpft. Derzeit sind keine neuen Anträge möglich.
  • KfW-Kredit 159: Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit, der zurückgezahlt werden muss.
  • Reihenfolge: Immer zuerst den Antrag stellen, dann beauftragen und umbauen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für ein barrierefreies Bad?

Die Pflegekasse unterstützt sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Gemeint sind Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Umbau des Badezimmers gehört zu den klassischen Beispielen.

  • Höhe: Bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5.
  • Mehrere Berechtigte: Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich.
  • Antrag: Vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse stellen.

Quelle für diese Angaben ist das Bundesgesundheitsministerium. Was als eine Maßnahme gilt und welche Unterlagen nötig sind, klärst du am besten direkt mit deiner Pflegekasse.

Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“

Mit dem Investitionszuschuss 455-B fördert die KfW Maßnahmen zur Barrierereduzierung. 2026 wurde das Programm am 8. April mit einem Budget von 50 Mio. € wieder gestartet. Gefördert wurden 10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen (maximal 2.500 €) und 12,5 % für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (maximal 6.250 €).

Wichtig: Die Mittel sind seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Ob und wann neue Mittel bereitgestellt werden, prüfst du am besten direkt auf kfw.de.

Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

Alternativ bietet die KfW den Kredit 159 an. Damit lassen sich bis zu 50.000 € je Wohneinheit zinsgünstig finanzieren. Anders als ein Zuschuss muss der Kredit zurückgezahlt werden. Die aktuellen Konditionen findest du auf kfw.de.

Weitere Möglichkeiten: Länder, Kommunen und Steuer

Neben den bundesweiten Programmen gibt es in vielen Bundesländern, Kreisen und Kommunen eigene Förderprogramme für altersgerechtes oder barrierefreies Wohnen. Art, Höhe und Bedingungen unterscheiden sich stark. Erkundige dich bei deiner Stadt, deiner Gemeinde oder der Förderbank deines Bundeslands.

Außerdem können Handwerkerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang das in deinem Fall möglich ist, klärst du mit deiner Steuerberatung oder dem Finanzamt.

Förderwege im Vergleich

Förderweg Höhe Voraussetzung
Pflegekasse Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 € insgesamt Pflegegrad 1 bis 5, Antrag vor Beginn der Maßnahme
KfW-Zuschuss 455-B 10 % bei Einzelmaßnahmen (max. 2.500 €), 12,5 % für „Altersgerechtes Haus“ (max. 6.250 €) Mittel seit 30.07.2026 ausgeschöpft, derzeit keine neuen Anträge
KfW-Kredit 159 Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit Rückzahlung erforderlich, Konditionen auf kfw.de prüfen
Länder und Kommunen Unterschiedlich Je nach Programm und Wohnort
Steuer Abhängig vom Einzelfall Handwerkerleistungen ggf. absetzbar, Steuerberatung fragen

Welche Maßnahmen im Bad werden typischerweise gefördert?

Gefördert werden in der Regel Umbauten, die Barrieren abbauen und Stürze vermeiden. Ob eine Maßnahme im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet der jeweilige Träger. Typische Beispiele sind:

  • Bodengleiche Dusche: Ersetzt die hohe Badewanne oder Duschtasse und ermöglicht den schwellenlosen Zugang. Ob eine flache Duschtasse oder eine geflieste Dusche besser passt, hängt vom Bad ab.
  • Haltegriffe: Stabile Griffe und Halterungen an WC, Dusche und Waschtisch geben Halt beim Aufstehen und Umsetzen. Ergänzend helfen Wandsitze in der Dusche.
  • Unterfahrbarer Waschtisch: Ein flacher Waschtisch ohne Unterschrank lässt sich auch im Sitzen nutzen.
  • Erhöhtes WC: Eine höhere Sitzposition erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen. Für barrierefreie WCs nennt DIN 18040-2 eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm einschließlich Sitz.

Passende Armaturen und Griffe stellt der Ratgeber Barrierefreies Bad: Armaturen und Haltegriffe vor. Worauf es bei der Abdichtung einer schwellenlosen Dusche ankommt, liest du unter Bodengleiche Dusche abdichten.

Die richtige Reihenfolge: Antrag, Angebot, Umbau

Ein typischer Fehler: Es wird schon umgebaut, bevor der Antrag gestellt ist. Bei der Pflegekasse muss der Antrag aber vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Halte dich deshalb an diese Reihenfolge:

  1. Bedarf und Förderweg klären

    Welche Barrieren gibt es? Liegt ein Pflegegrad vor? Welche Programme kommen infrage?

  2. Antrag stellen

    Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Träger einreichen. Frag nach, welche Unterlagen benötigt werden, zum Beispiel ein Kostenvoranschlag.

  3. Bewilligung abwarten

    Erst wenn die Zusage vorliegt, ist klar, mit welchem Betrag du rechnen kannst.

  4. Angebot beauftragen

    Den Fachbetrieb auf Grundlage des eingereichten Angebots beauftragen und den Termin festlegen.

  5. Umbau und Nachweise

    Umbau durchführen lassen, Rechnungen und Nachweise sammeln und beim Träger einreichen.

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Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?

Die Pflegekasse zahlt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme, wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € insgesamt möglich. Stand: Oktober 2026.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Den Antrag bei der Pflegekasse stellst du vor Beginn der Maßnahme. Auch bei anderen Förderwegen gilt: erst Antrag, dann Beauftragung und Umbau.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss 455-B?

Das Programm wurde am 8. April 2026 wieder gestartet. Die Mittel sind jedoch seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft, derzeit sind keine neuen Anträge möglich. Ob neue Mittel kommen, prüfst du auf kfw.de.

Welche Maßnahmen im Bad werden gefördert?

Typisch sind eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch und ein erhöhtes WC. Ob eine Maßnahme im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet der jeweilige Träger.

Fazit

Für ein barrierefreies Bad gibt es 2026 mehrere Förderwege: den Zuschuss der Pflegekasse bei Pflegegrad, den KfW-Kredit 159 und, sofern wieder Mittel bereitstehen, den KfW-Zuschuss 455-B. Hinzu kommen regionale Programme. Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst den Antrag stellen, dann beauftragen und umbauen. Prüfe vorher immer die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Träger.

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Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr. Förderprogramme, Budgets und Bedingungen können sich jederzeit ändern. Prüfe vor jedem Antrag die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Träger. Dieser Ratgeber ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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