
Legionellen sind Bakterien, die natürlich im Wasser vorkommen und sich in warmem, stehendem Trinkwasser stark vermehren können. Gefährlich werden sie vor allem, wenn sie als feiner Wassernebel eingeatmet werden, also beim Duschen. Für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Mehrfamilienhäuser ist Trinkwasserhygiene deshalb kein Randthema, sondern Teil eines sicheren Betriebs. Dieser Überblick zeigt Ihnen, welche Regeln gelten, wo die typischen Risiken liegen und was Sie im Alltag selbst tun können.
- Temperatur: Legionellen vermehren sich besonders zwischen etwa 25 °C und 45 °C. Kaltwasser sollte kalt, Warmwasser ausreichend heiß bleiben.
- Richtwerte: Allgemein bekannt sind 60 °C am Austritt des Warmwasserspeichers und 55 °C im Zirkulationsrücklauf (DVGW-Arbeitsblatt W 551).
- Stagnation vermeiden: Selten genutzte Duschen und Waschtische sind die größten Schwachstellen, vor allem bei Leerstand.
- Pflichten: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht für viele Großanlagen eine regelmäßige Untersuchung vor. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Was sind Legionellen und warum sind sie ein Thema?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in geringer Zahl in nahezu jedem Süßwasser vorkommen. Zum Problem werden sie, wenn sie in der Trinkwasser-Installation gute Wachstumsbedingungen finden: lauwarme Temperaturen, stehendes Wasser und Ablagerungen wie Kalk oder Biofilm. Infektionen entstehen in der Regel nicht durch das Trinken, sondern durch das Einatmen von Aerosolen, etwa beim Duschen oder an Whirlpools.
Gerade in Hotels und vermieteten Objekten kommen mehrere Risikofaktoren zusammen: große, verzweigte Leitungsnetze, wechselnde Belegung, Zimmer oder Wohnungen, die tage- oder wochenlang leer stehen, und viele Duschen. Gleichzeitig tragen Betreiber und Vermieter Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers, das sie bereitstellen.
Welche Regeln gelten für Hotels und Vermieter?
Grundlage ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie verpflichtet Betreiber von Trinkwasser-Installationen, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Für die Warmwasserbereitung ist vor allem das DVGW-Arbeitsblatt W 551 maßgeblich. Es beschreibt technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums und definiert, was als Großanlage zur Trinkwassererwärmung gilt.
Eine Großanlage liegt nach den allgemein verwendeten Kriterien in der Regel vor, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 l fasst oder eine Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 l Inhalt hat. Wird Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben und gibt es Duschen oder andere Einrichtungen, die Aerosole erzeugen, besteht für solche Anlagen in der Regel eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen. Hotels sind typischerweise betroffen, Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung häufig ebenfalls.
Die Untersuchungsintervalle, die Probennahmestellen und das weitere Vorgehen bei Auffälligkeiten hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu von einem Fachbetrieb, einem akkreditierten Labor oder dem zuständigen Gesundheitsamt beraten.
Typische Risikostellen in der Trinkwasser-Installation
Die meisten Hygieneprobleme entstehen nicht im Wasserwerk, sondern im Gebäude. Diese Stellen sollten Sie besonders im Blick haben:
| Risikostelle | Warum problematisch? | Was hilft? |
|---|---|---|
| Selten genutzte Duschen | Wasser steht in Armatur, Schlauch und Brause und erwärmt sich auf Raumtemperatur. | Regelmäßig spülen, in Spülplan aufnehmen |
| Tote Leitungen | Stillgelegte Abzweige werden nie durchströmt. | Vom Fachbetrieb direkt am Abzweig zurückbauen lassen |
| Zu niedrige Warmwassertemperatur | Unter etwa 55 °C finden Legionellen gute Bedingungen. | Speicher- und Zirkulationstemperaturen prüfen lassen |
| Erwärmtes Kaltwasser | Kaltwasserleitungen neben Heizungs- oder Warmwasserleitungen werden lauwarm. | Dämmung und Leitungsführung prüfen |
| Verkalkte Brausen und Strahlregler | Kalk und Biofilm bieten Bakterien Nischen. | Regelmäßig reinigen, entkalken oder tauschen |
Maßnahmen im Alltag: Was Betreiber selbst tun können
Die technische Auslegung der Anlage gehört in die Hände eines Fachbetriebs. Im laufenden Betrieb können Sie und Ihr Housekeeping aber viel beitragen:
- Temperaturen kontrollieren: Lassen Sie die Werte am Speicheraustritt und im Zirkulationsrücklauf regelmäßig prüfen und dokumentieren.
- Brausen und Strahlregler pflegen: Handbrausen, Kopfbrausen und Strahlregler sollten regelmäßig gereinigt und entkalkt werden. Stark verkalkte Teile tauschen Sie besser aus. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Strahlregler entkalken und tauschen.
- Brauseschläuche tauschen: Alte, innen verschmutzte Schläuche sind ein unnötiges Risiko. Neue Brauseschläuche sind schnell montiert.
- Thermostat in der Dusche: Eine Thermostat-Duscharmatur mit Verbrühschutz erlaubt hohe Warmwassertemperaturen in der Anlage, während Gäste und Mieter sicher temperiertes Wasser erhalten. Den Unterschied erklärt der Beitrag Thermostat oder Mischbatterie.
- Dokumentieren: Ein einfaches Logbuch mit Spülungen, Temperaturen, Wartungen und Laborbefunden hilft bei Rückfragen und schafft Übersicht.
Spülplan bei Leerstand und geringer Belegung
Stagnation ist der wichtigste Faktor, den Sie im Alltag beeinflussen können. Als gängige Faustregel gilt: Jede Entnahmestelle sollte etwa alle 72 Stunden, spätestens nach sieben Tagen, genutzt oder gespült werden. In der Nebensaison, bei Zimmersperrungen oder leer stehenden Wohnungen empfiehlt sich ein fester Spülplan.
Entnahmestellen erfassen
Listen Sie pro Zimmer oder Wohnung alle Duschen, Wannen, Waschtische und Küchenarmaturen auf.
Intervalle festlegen
Definieren Sie, wer wann spült, zum Beispiel das Housekeeping zweimal pro Woche in allen unbelegten Zimmern.
Richtig spülen
Kalt- und Warmwasser nacheinander laufen lassen, bis die Temperatur konstant ist. Die Brause dabei möglichst so halten, dass wenig Sprühnebel entsteht, und den Raum lüften.
Dokumentieren
Datum, Zimmer und Kürzel in einer Liste eintragen. So ist nachvollziehbar, dass der Spülplan eingehalten wurde.
Vor der Wiederbelegung prüfen
Nach längerem Leerstand gründlich spülen und bei Bedarf mit dem Fachbetrieb abstimmen, ob eine Untersuchung sinnvoll ist.
Hausverwaltungen finden weitere Hinweise zur Organisation von Wartung und Austausch im Leitfaden Sanitär für Hausverwaltungen.
Wird eine Trinkwasseranlage neu installiert oder nach einem Umbau wieder in Betrieb genommen, kommt es besonders auf das fachgerechte Spülen vor der ersten Nutzung an, wie der Ratgeber Inbetriebnahme und Spülen einer neuen Trinkwasseranlage zeigt.
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Häufige Fragen
Bei welcher Temperatur sterben Legionellen ab?
Oberhalb von etwa 55 bis 60 °C wird das Wachstum deutlich gehemmt, bei höheren Temperaturen sterben Legionellen zunehmend ab. Deshalb gelten 60 °C am Speicheraustritt und 55 °C im Zirkulationsrücklauf als allgemein bekannte Richtwerte.
Muss ein Hotel sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?
In der Regel ja, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist und Duschen betrieben werden. Intervalle und Details klären Sie am besten mit einem Fachbetrieb, einem Labor oder dem Gesundheitsamt.
Wie oft sollte ich Duschen in leeren Zimmern spülen?
Als gängige Faustregel gilt etwa alle 72 Stunden, spätestens nach sieben Tagen. Ein fester Spülplan mit Dokumentation macht das im Alltag zuverlässig.
Hilft ein Thermostat gegen Legionellen?
Ein Thermostat beseitigt keine Legionellen, erlaubt aber hohe Temperaturen in der Anlage bei gleichzeitigem Verbrühschutz an der Dusche. Damit unterstützt er einen hygienisch sinnvollen Betrieb.
Fazit
Trinkwasserhygiene beruht auf drei Säulen: ausreichend hohe Warmwassertemperaturen, kaltes Kaltwasser und regelmäßiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen. Die Auslegung und Prüfung der Anlage gehört in die Hände eines Fachbetriebs, Untersuchungspflichten stimmen Sie mit Labor oder Gesundheitsamt ab. Im Alltag schaffen Spülpläne, gepflegte Brausen und Strahlregler sowie eine saubere Dokumentation die Grundlage für sicheres Trinkwasser im Hotel und im Mietobjekt.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Beratung durch einen Fachbetrieb, ein Labor oder das Gesundheitsamt. Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sollten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.